Wer gemäß der Bundesärzteordnung einen Antrag auf eine Berufszulassung als Arzt stellt, muss unter anderem ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache mitbringen. Für die Entscheidung über die Berufszulassung als Arzt sind in Bayern die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken zuständig, welche eine Entscheidung darüber treffen, wer eine Sprachprüfung ablegen muss. Im Juni 2014 wurden von der 87. Gesundheitsministerkonferenz Kriterien zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den akademischen Heilberufen beschlossen. Darauf basierend wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und der Bayerischen Landesärztekammer eine Vereinbarung über diese mit den Regierungen abgestimmte Verfahrensordnung für Sprachtests bei Anträgen auf Erteilung einer ärztlichen Berufszulassung getroffen.
So nimmt die Bayerische Landesärztekammer im Rahmen eines bei der Regierung anhängigen Verfahrens auf Zulassung zum ärztlichen Beruf im Auftrag der Regierung die Sprachprüfung ab, falls die Regierung diese als erforderlich erachtet.
Ein von der BLÄK zu stellendes Bewertungsgremium nimmt den Test ab. Dieses Gremium muss aus mindestens zwei Prüfern bestehen, von denen mindestens die Hälfte eine ärztliche Approbation nach der Bundesärzteordnung nachweisen können muss.
Axioma bietet einen speziellen Deutschkurs für Mediziner zur Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung Medizin vor der Landesärztekammer an.
Der Deutschkurs Fachsprache für Ärzte findet in einer Minigruppe statt, so dass die Teilnehmer beim Training der Arzt-Patienten-Gespräche individuell betreut werden können.
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